- Rechtsgebiet:
- Familienrecht
Bisherige Patientenverfügungen unwirksam? Prüfung durch den Fachanwalt
Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16
In seinem am 9.8.2016 verkündeten Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die in einer Patientenverfügung verwendete pauschale Formulierung, es sollen "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben", unwirksam ist. Dies sei keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung, so dass die Patientenverfügung im Ergebnis nicht bindend sei. Es müsse eine Konkretisierung gegegenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.
Diese Entscheidung wird für die Praxis im Umgang mit den bisher verwendeten Patientenverfügungen weitreichende Folgen haben. Es sollte daher eine Überprüfung und Anpassung der Patientenverfügung erfolgen, um so weit wie möglich sicherzustellen, dass der Patientenwille trotz dieser Entscheidung im Fall der Fälle bestmöglich durchgesetzt werden kann. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.