- Rechtsgebiet:
- Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht
Bauträgerrecht
23.06.2017
Ihr zuständiger Rechtsanwalt
Die Risiken beim Kauf vom Bauträger ergeben sich aus der Konstruktion des Bauträgervertrags selbst. Der Bauträger bleibt bis zur vollständigen Fertigstellung Eigentümer des Grundstücks. Der Käufer zahlt den Kaufpreis für das Grundstück ohne Eigentümer zu werden.
Diese Risiken sind zu begrenzen. Die Bonität und die Sachkunde des Bauträgers begrenzt das wirtschaftliche Risiko. Der Bauträgervertrag ist nicht vorformuliert. Er wird nicht individuell ausgehandelt. Der Bauträgervertrag enthält unzulässig benachteiligende Klauseln. Die Überprüfung kann der Notar nicht vornehmen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Die Überprüfung muss durch einen Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, hierzu gehört auch das Bauträgerrecht, erfolgen.