• Rechtsgebiet:
  • Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht

Bauträgerrecht

23.06.2017

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Sabine Ebner-Köppl
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA)

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 39
E-Mail ebner-koeppl(at)elolaw.de

von Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA) Sabine Ebner-Köppl

 

Die Risiken beim Kauf vom Bauträger ergeben sich aus der Konstruktion des Bauträgervertrags selbst. Der Bauträger bleibt bis zur vollständigen Fertigstellung Eigentümer des Grundstücks. Der Käufer zahlt den Kaufpreis für das Grundstück ohne Eigentümer zu werden.

Diese Risiken sind zu begrenzen. Die Bonität und die Sachkunde des Bauträgers begrenzt das wirtschaftliche Risiko. Der Bauträgervertrag ist nicht vorformuliert. Er wird nicht individuell ausgehandelt. Der Bauträgervertrag enthält unzulässig benachteiligende Klauseln. Die Überprüfung kann der Notar nicht vornehmen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Die Überprüfung muss durch einen Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, hierzu gehört auch das Bauträgerrecht, erfolgen.