Familienrecht und Erbrecht
Wir beraten unsere Klientel im Bereich des Familienrechts nicht nur bei der Lösung von Problemen im Bereich der Trennung , Scheidung, und der damit verbundenen Themen "Unterhalt" und "Kindschaftsrecht". Wir befassen uns vielmehr weitergehend mit dem damit eng verknüpften Bereich der Vermögensauseinandersetzung mit Bezügen zum internationalen Privatrecht aber auch zum Gesellschaftsrecht, Erb- und Steuerrecht.Hierzu gehört insbesondere die auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, von Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen, die Regelung des rechtlichen Rahmens nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Abfassung von kosten-, und konfliktvermeidenden Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Der Komplexität der persönlichen und wirtschaftlichen Problematik begegnen wir mit Einfühlungsvermögen, Engagement und Professionalität im persönlichen Gespräch aber auch durch die Schaffung von Projektteams. Unsere Spezialisten im "Familienrecht" ergänzen wir, angepasst an die an uns herangetragene Aufgabe, mit Fachleuten aus den Bereichen des Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrechts sowie der Mediation.