- Rechtsgebiet:
- Fachbereich
Strafrecht
Ihr zuständiger Rechtsanwalt
Wir beraten und verteidigen Sie in allen Belangen des Strafrechts in jedem Verfahrensstadium.
Falls Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, empfiehlt es sich, bereits bei Erhalt der Vorladung seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und nach erfolgter Akteneinsicht die optimale Verteidigungsstrategie zusammen mit Ihnen entwickeln. Eine Aussage vor Akteneinsicht birgt die Gefahr, dass unbedacht Aussagen getätigt werden, bei welchen sich der Beschuldigte selbst belastet und welche später zu einer Verurteilung führen.
Auch kann bereits im Ermittlungsverfahren darauf hingewirkt und beantragt werden, dass das Verfahren eingestellt wird oder dass ein Strafbefehl erlassen wird, sodass eine für den Beschuldigten belastende Hauptverhandlung vermieden wird.
Wir verteidigen Sie als Angeklagten vor Gericht und legen gegen ein für Sie nachteiliges Urteil Berufung ein.
Sollten Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sein, erstatten wir für Sie Strafanzeige und vertreten Sie als Nebenkläger und machen noch dazu Ihre zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.