- Rechtsgebiet:
- Fachbereich
Straßenverkehrsrecht
Ihr zuständiger Rechtsanwalt
Im Straßenverkehrsrecht vertreten wir Sie nach einem Verkehrsunfall außergerichtlich und gerichtlich gegenüber dem gegnerischen Fahrer, Halter, dessen Haftpflichtversicherer sowie Ihrem Vollkaskoversicherer. Im Falle der berechtigten Inanspruchnahme ist der Gegner grundsätzlich verpflichtet, die hier entstehenden Gebühren und Auslagen zu übernehmen.
Falls Sie wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen werden sollten, wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich ab. Auch vertreten wir Haftpflichtversicherer bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Zudem vertreten wir Fahrzeugbesitzer gegen Werkstätten wegen beispielsweise nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reparaturen oder machen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend oder wehren unberechtigte Ansprüche ab und überlegen uns gemeinsam mit Ihnen, ob es im individuellen Fall sinnvoll ist, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und evtl. weitergehend Schadensersatz zu verlangen.
Falls Ihnen eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, verteidigen wir Sie kompetent und zielgerichtet, indem wir beispielsweise versuchen, Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren bereits bei der Behörde zur Einstellung zu bringen, um Ihnen ein langwieriges Gerichtsverfahren zu ersparen.