- Rechtsgebiet:
- Familienrecht und Erbrecht
Scheidung
Ihr zuständiger Rechtsanwalt
Der Gesetzgeber hat für die Folgen der Beendigung einer Ehe ein rechtliches Regelungssystem vorgegeben. Eine gesetzliche Definition der "Ehe" gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch und auch das Grundgesetz setzen den Ehebegriff voraus. Nach dem Sprachgebrauch gehören hierzu die Einheit von Eltern und Kindern. In Gesetzen wird zum Teil von Angehörigen, Familienangehörigen, elterlichem Hausstand, häusliche Gemeinschaft, gemeinsamem Hausstand gesprochen.
Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz stellt die Lebensgemeinschaft von Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser Schutzauftrag verpflichtet den Staat in seiner Rechtsordnung das Institut der Ehe und Familie bereitzustellen und diese Personengemeinschaften als Keimzellen jeder staatlichen Gemeinschaft zu achten und zu schützen. Der Staat muss die Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen fördern sowie vor Beeinträchtigungen und Belastungen bewahren. Die Ehe begründet eine gleichberechtigte Partnerschaft, gegenseitige staatsfreie Privatheit und eine grundsätzlich unauflösliche persönliche Verbundenheit.
Welches sind aber die Wirkungen einer Ehe. Ehewirkungen sind das Namensrecht, die Regelungen betreffend Hausrat und Ehewohnung, gegenseitige Unterstützungs- und Treuepflichten, Zahlung von Familienunterhalt-, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichem Unterhalt, der Eintritt des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft bei Eheschließung, die Möglichkeit der Veränderung dieses Güterstandes durch Vertrag, das Erbrecht des Ehegatten nebst Möglichkeit der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testamentes. Bei Auflösung der Ehe stellt der Gesetzgeber ein Regulierungsinstrument zur Verfügung, in dem die wirtschaftliche Versorgung des sozial und wirtschaftlich schwächeren Ehepartners, der unter Umständen auch noch Kinder betreut abgesichert wird sowohl unter unterhaltsrechtlichen, vermögensrechtlichen, als auch rentenanwartschaftsrechtlichen Gesichtspunkten.
Die Scheidung kann ausgesprochen nach einem Jahr der Trennung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten, sofern die Zerrüttung der Ehe positiv festgestellt werden kann und der andere Ehegatte nicht schwerst erkrankt ist.
Das vom Staat vorgesehene Regelungssystem bei Ehescheidung besteht aus 3 Säulen.
Durch den Unterhalt wird der Lebensunterhalt des bedürftigen Ehepartners abgesichert.
Über den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben worden sind, hier spricht man von Versorgungsausgleich, wird eine wirtschaftliche Vorsorgemaßnahme für das Alter getroffen.
Die Vermögensverhältnisse werden in Abhängigkeit von dem während der Ehe vereinbarten Güterstand abgewickelt.