• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Bauleistungsversicherung

27.05.2011

Die Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung in der Form der Aktivenversicherung. Sie  deckt das Risiko von unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung durch Dritte vor Abnahme unabhängig von der Schadensursache ab. Es handelt sich um eine Schadensversicherung, vergleichbar mit einer Kaskoversicherung, die das Bauwerk als Sache, nicht die Leistung, egal ob auf Unternehmer - oder Bauherrenseite  schützt. Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung. Allerdings sind bestimmte Gefahren nur sekundär durch ausdrückliche Aufnahme in den Vertrag gedeckt.

Weitere Aktivenversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung als Ertragsausfallsversicherung. Sie deckt für vereinbarte Schadensfälle wie z. B. Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Krankheit des Unternehmers die Ausfälle von Erträgen ab und ersetzt den entgangenen Gewinn, deckt fortlaufende Betriebskosten ab oder kommt für Kosten zur Vermeidung von Kundenverlust durch das Schadensereignis oder die Auslagerung der Produktion in Behelfsanlagen bis zum Ende der Haftzeit auf.

Die Gewährleistungsversicherung versichert das Erfüllungsrisiko des Bauunternehmers nach § 634 BGB, § 13 Abs. 4 VOB/B. Abgedeckt sind die wirtschaftlichen Folgen einer berechtigten Inanspruchnahme des Unternehmers auf Nacherfüllung und Minderung, nicht der verschuldensabhängige Anspruch auf Schadenersatz. Es reicht aus, dass der Bauunternehmer den Mangel verursacht und diesen nicht beseitigt hat.